Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH

Mehr als eine Verwaltung
  • 656 begehbare Räume halten die Staatlichen Schlösser und Burgen Sachsen für ihre Besucher offen.
  • 50 Schlösser, Burgen und Gärten empfahl die Dresdner Denkmalpflege 1990 in staatliche Obhut zu übernehmen, aber lediglich
  • 19 Objekte wurden dann 1992 in 17 Staatsbetriebe überführt.

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Dr. Dirk Welich


0351 563911511
dirk.welich(at) schloesserland-sachsen.de

Die Verwaltung der bedeutendsten Schlösser, Burgen und Gärten ist in Deutschland Ländersache – meistens jedenfalls. Für einen großen Verwaltungsapparat gibt es in Sachsen freilich lange keinen Bedarf. Nach 1918 managt ein sogenanntes Domänenamt im Finanzministerium nur drei staatlich gewordene Objekte: das Dresdner Residenzschloss, Schloss Pillnitz und die Albrechtsburg Meissen; dazu kommen der Garten Großsedlitz und der Große Garten zu Dresden.
Erst 1992 gründet der selbst frisch gebackene Freistaat Sachsen 17 eigenständige Staatsbetriebe, denen nun immerhin 19 der wichtigsten Schlösser, Burgen, Gärten und Klöster zugeordnet werden. Eine 1993 eingerichtete zentrale Schlösserverwaltung berät diese Schlossbetriebe zunächst fachlich.
Nachdem bereits im Jahr 2000 die Festung Königstein und Schloss Augustusburg (mit Scharfenstein und Lichtenwalde) als gemeinnützige GmbHs ausgegliedert worden sind, überführt der Freistaat die verbliebenen Objekte 2003 in einen Staatsbetrieb, der 2013 ebenfalls in eine gemeinnützige GmbH transformiert wird.
Heute gehört die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH zu den besucherstärksten Schlösserverwaltungen in Deutschland und zu den größten Kultureinrichtungen des Freistaates Sachsen.

 


Letzte Änderung: 07.07.2021

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