Wilderei zur Weihnachtszeit

Schloss Nossen

10. Türchen

Wer nicht genug Geld hat, um sich gutes Essen zu leisten, kommt mitunter auf dumme Ideen. So wie vor über 300 Jahren ein Wilderer in der Nähe von Nossen.

Gutes Essen muss man sich leisten können. Diese Binsenweisheit gilt bis heute. Und sie galt früher noch viel mehr. In den Akten zum Gerichtsamt, das vor 300 Jahren im Schloss Nossen untergebracht war, finden sich auch Hinweise auf Wilderei, also die unberechtigte Jagd – häufig aus Armutsgründen.

 

So ist ein Prozess überliefert, der 1697 gegen einen gewissen Martin Hünecke geführt wurde. Dieser war Reiter in der Kompanie des Rittmeisters von Reichenau. Am 10. Dezember 1696 wurde Hünecke dabei erwischt, wie er im kurfürstlichen Jagdrevier Rossauer Wald mit einem Gewehr hantierte. Ob er sich und seiner Familie einen Rehbraten schießen wollte?

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Jagdrecht vor 300 Jahren

Der Förster, der den Soldaten ertappt hatte, nahm ihm nach kurzem Gerangel die Waffe ab und brachte ihn zum Oberförster nach Mittweida. Der Vorfall wurde angezeigt und kam dabei auch August dem Starken zu Ohren, der strengste Untersuchung des Geschehens anordnete. Die Jagd war schließlich ein herrschaftliches Privileg.

 

 

Beim Prozess im Nossener Schloss hörte man Zeugen und Sachverständige an. Der Verdächtige wurde auch mit anderen Fällen von Wilderei in der Gegend in Verbindung gebracht. Es ist zu befürchten, dass es mit ihm ein schlimmes Ende nahm. Denn Wilderern drohte damals noch das Todesurteil. Wie der Prozess tatsächlich ausging, ist leider nicht überliefert.


Letzte Änderung: 16.02.2023