Wirtschaftsfaktor Wald: Wie die Rammenauer Gutsherrschaft sich um die Pflege und Erträge der Holzwirtschaft bemühte

Die Holzwirtschaft, also die Bewirtschaftung des Waldes für Holz, war eine der einträglichsten Einnahmequellen für das Gut Rammenau. In den umliegenden Ländereien wuchsen die Bäume, die später zu Brenn- oder Bauholz wurden. Doch die große Bedeutung war auch mit Problemen verbunden. Die Akten des Schlossarchives geben einen Einblick in die Abläufe dieses Wirtschaftszweiges.

Bücher und Beschwerden

Wegen seiner enormen Bedeutung für das finanzielle Überleben des Guts und der Herrschaft wurde dem Wald die entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt. So besaß der Gutsherr Johann Albericus von Hoffmann im Jahr 1780 in seiner Bibliothek allein sieben Bücher, die sich mit der Holzwirtschaft beschäftigten.

Der Wert des Waldes führte aber auch zu Konflikten mit der Dorfgemeinschaft. In einer Akte aus der Zeit um 1800 schildert der Gutsherr Friedrich von Kleist seinen Fall. Die Dörfler würden aus seiner Sicht den Wald ruinieren. Denn sie holten Streu, also kleine Äste, Laub oder Nadeln, aus dem Wald. Leider ist die Sichtweise der Dörfler nicht überliefert.

Nachhaltige Wirtschaft

Der Gutsverwaltung war bewusst, dass mit der Ressource Wald nachhaltig umgegangen werden musste. Eine gleichmäßige Bewirtschaftung, die einen gesunden Wald ermöglicht, war dabei von entscheidender Bedeutung. Zu viele Fällungen vorzunehmen oder das Nachwachsen von Bäumen nicht gut genug zu fördern, konnte auf lange Sicht zum eigenen Ruin oder zum Ruin nachfolgender Generationen führen. Holzwirtschaft war ein Mehrgenerationenprojekt.

Detailliert wurde Buch geführt. Aufzeichnungen monatlicher Holztabellen zeigen, wie viel und welches Holz geschlagen wurde. Um ein Gut zu führen, waren wirtschaftliche Fähigkeiten besonders wichtig.

Literatur und Quellen

  • Sächsisches Hauptstaatsarchiv, Filialarchiv Bautzen, Gutsherrschaft Rammenau (D), Nr. 438 Holztabellen des Rittergut Rammenau Januar – Dezember 1777
  • Schlossarchiv Rammenau, ohne Titel, V 3132 S

Letzte Änderung: 02.07.2025